Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche ausgeübt werden soll in Abgrenzung zur Tätigkeit in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet hat das FG Hamburg für den Hamburger Hafen bejaht Eine weiträumige Arbeitsstätte liegt danach nur dann vor, wenn es sich um ein der Verfügungsgewalt des Arbeitgebers unterstehendes Gebiet handelt. Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist immer ein Ort oder ein Gebiet, über das der Arbeitgeber eine gewisse Verfügungsmacht ausübt, nicht aber ein Stadtbereich oder eine Region Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll Stets - auf Weisung seines Arbeitgebers - im selben, weiträumigen, Arbeitsgebiet aktiv ist. Treffen diese Bedingungen zu, so sind für den Arbeitnehmer die Regelungen der Entfernungspauschale maßgeblich. Das heißt, er darf lediglich eine Pauschale von 30 Cent je Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeitsstätte ansetzen Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens [1] oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll. Wird das weiträumige Tätigkeitsgebiet immer von verschiedenen Zugängen aus betreten oder befahren, ist die Entfernungspauschale aus.
Ab 2014 liegt ein weiträumiges Arbeitsgebiet vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ausgeübt werden soll. Was ist steuerlich absetzbar Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte Der Verpflegungsmehraufwand ist auf drei Monate an einer Tätigkeitsstätte begrenzt. Seit 2014 gilt jedoch, bei einer Unterbrechung auf derselben Tätigkeitsstätte von mindestens 4 Wochen beginnt die 3 Monatsfrist von neuem Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof
Im Rahmen seiner Gewinnermittlung machte er sowohl Verpflegungsmehraufwendungen als auch Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte geltend. Der Kläger war der Auffassung, sein Kehrbezirk als weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung stelle keine regelmäßige Arbeitsstätte dar In einem weiträumigen Arbeitsgebiet werden z. B. Zeitungszusteller, Hafenarbeiter und Forstarbeiter tätig. Deren Tätigkeitsbilder haben gemeinsam, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche zu verrichten ist. Da die erste Tätigkeitsstätte im Reisekostenrecht ab 2014 die Beschäftigung an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung voraussetzt, kann der. Das Arbeiten in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet gilt grundsätzlich als Auswärtstätigkeit, d.h. Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten) können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich zu den Fahrtkosten geltend gemacht werden I. Streitig ist, ob der Beschäftigungsort eines Forstarbeiters in einem weiträumigen Waldgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt und daher ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen und weiterer Fahrtkosten ausscheidet
Ein sog. weiträumiges Arbeitsgebiet liegt aber nicht schon deshalb vor, weil der Arbeitnehmer ständig in einem Gemeindegebiet, im Bereich einer Großstadt oder in einem durch eine Kilometergrenze bestimmten Arbeitsgebiet an verschiedenen Stellen tätig wird. Keine weiträumige Arbeitsstätte begründen deshalb z. B. das Großstadtrevier einer Politesse oder der Stadtbezirk eines städtischen. weiträumiges Arbeitsgebiet Umfang der Reisekosten Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Dreimonatsfrist Unentgeltliche Verpflegung Sachbezugsregelung Neue Bescheinigungspflicht Übernachtungskosten Sonstige Reisekosten Firmenfahrzeuge 15Möglichkeiten der Pauschalversteuerung als sonstige Bezüge Behandlung von Bonuspunkten bzw. Paybackpunkten Stoffplan Zeiten: Erste Tätigkeitsstätte. - weiträumiges Arbeitsgebiet Umfang der Reisekosten - Fahrtkosten- Umfang der Fahrtkosten - Sonderfall Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Ort - Sonderfall Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet - Verpflegungsmehraufwand- Inlandsreisen - Ein-Tägige Auswärtstätigkeit im Inland - Mehrtägige Auswärtstätigkeit im Inland - Dreimonatsfrist - Zwei-Tage-Regelung.
Eventuell erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand nicht. Oder aber Sie hatten die Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses. Dann können Sie den Verpflegungsmehraufwand als (vorweggenommene) Werbungskosten ansetzen. Vorausgesetzt: die Kosten stehen im Zusammenhang mit einem zukünftigen Beruf. Das ist zum Beispiel. In einem weiträumigen Arbeitsgebiet werden z. B. Zeitungszusteller, Ha-fenarbeiter und Forstarbeiter tätig. Deren Tätigkeitsbilder haben gemein-sam, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgeleg- ten Fläche zu verrichten ist. Da die erste Tätigkeitsstätte im Reisekosten-recht ab 2014 die Beschäftigung an einer ortsfesten betrieblichen Einrich-tung voraussetzt. 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete 3 Fahrtkosten 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs 4 Verpflegungsmehraufwand 4.1 Höhe der Pauschalen 4.2 Dreimonatsfrist 4.3 Kürzung der Pauschalen 5 Übernachtungskosten 6 Reisenebenkosten 7 Arbeitgeber erstattet Reisekoste 06.12.2016 ·Fachbeitrag ·§ 9 EStG Fahrtkosten im Fall eines weiträumigen Arbeitsgebiets | Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben zwar grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte, jedoch stellt der Hafen Hamburg ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet dar. Hintergrund. In einem weiträumigen Arbeitsgebiet werden z. B. Zeitungszusteller, Hafenarbeiter und Forstarbeiter tätig
Für den Ansatz von Verpflegungspauschbeträgen gilt der unbegrenzte zeitliche Abzug, wenn die Voraussetzungen der Mindestabwesenheitsdauer erfüllt sind. Wird der eigene Pkw benutzt, können Sie pauschal pro gefahrenen Kilometer 0,30 € für die Fahrten im Tätigkeitsgebiet ansetzen oder die Kosten im Einzelnen nachweisen 2.5Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete 3 Fahrtkosten 3.1Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel 3.2Nutzung des privaten Fahrzeugs 4 Verpflegungsmehraufwand 4.1Höhe der Pauschalen 4.2Dreimonatsfrist 4.3Kürzung der Pauschalen 5 Übernachtungskosten 6 Reisenebenkosten 7 Arbeitgeber erstattet Reisekosten 8 Gemischt veranlasste Reise weiträumiges Arbeitsgebiet Umfang der Reisekosten Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand 16.09.2015Dreimonatsfrist Unentgeltliche Verpflegung Sachbezugsregelung Neue Bescheinigungspflicht Übernachtungskosten Sonstige Reisekosten Firmenfahrzeuge Möglichkeiten der Pauschalversteuerung als sonstige Bezüge Behandlung von Bonuspunkten bzw. Paybackpunkten Stoffplan Erste Tätigkeitsstätte. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird. Unter diesen Voraussetzungen.
Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1EStG § 9 Abs. 5EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3. Instanzenzug: FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2008 4 K 2174/07 (EFG 2009, 1291) BFH VI R 20/09.
Qualifizierung eines weiträumigen Arbeitsgebietes ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Steuerlicher Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nwb.de (Kurzmitteilung Weiträumiges Tätigkeitsgebiet / Fahrtkosten. Das neue weiträumige Tätigkeitsgebiet (ersetzt das ehemalige weiträumige Arbeitsgebiet) ist dann gegeben, sofern eine Arbeitsleistung nicht innerhalb einer ortsfesten Einrichtung erbracht wird, sondern vielmehr innerhalb einer festgelegten, weiträumigen Fläche. Dies betrifft. 18.04.2011 ·Fachbeitrag ·Reisekosten Lohnsteuer und Auswärtstätigkeit: Antworten auf die acht häufigsten Fragen | Bei Lohnsteuerprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers meist der lohnsteuerlichen Erfassung von Reisekosten. Viele Arbeitgeber ärgern sich dann, dass sie bestimmte Zweifelsfragen nicht schon viel früher haben klären lassen Merkblatt: Reisekosten 2019 - 2020 . Merkblatt Reisekosten Inhalt . 1 Allgemeines 2 Die erste Tätigkeitsstätte . 2.1 Bedeutung 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung 2.3 Zuordnung durch den Arbeitgeber 2.4 Quantitative Zuordnungskriterien 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete . 3 Fahrtkosten . 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs . 4. Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist nach BFH-Urteil vom 17.06.2010 - VI R 20/09 keine regelmäßige Arbeitsstätte. Praxistipp . Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteilen vom 09.06.2011 - VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 - entschieden, dass ein.
Auch auf ein weiträumiges Arbeitsgebiet, das vor 2014 als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte eingestuft wurde, lassen sich die Kriterien der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Das gleiche gilt für Sammelpunkte (Busdepot und dergleichen), die von Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte dauerhaft aufgesucht werden, um von dort ihrer Beschäftigung nachzugehen dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet (z.B. Zustellbezirk, Hafen, Flughafen, Fährt der Arbeitnehmer von der Wohnung zu einem weiter entfernt liegenden Zugang zum weiträumigen Arbeitsgebiet, kann er für die zusätzlich gefahrenen Kilometer die Reisekostenpauschale bzw. die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen. Das Gleiche gilt für die innerhalb des Arbeitsgebiets gefahrenen Kilometer. Jedoch muss der Arbeitgeber die an den Arbeitnehmer gezahlte Verpflegungspauschale kürzen, wenn er eine kostenfreie Mahlzeit erhält. Die Kürzung beträgt für ein Frühstück 5,60 Euro (20% von 28,00 Euro) und für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 11,20 Euro (40% von 28,00 Euro). Zusätzlich hat der Arbeitgeber auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung noch den Buchstaben M zu bescheinigen.
Reisekosten berücksichtigt werden, wenn mindestens eine der Einsatzstellen mehr als 30 km von der Wohnung entfernt ist. Hat der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, muss die Entfernungsvoraussetzung für sämtliche Wohnungen erfüllt sein. Bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet ist für die Entfernungsberechnung die Stelle maßgebend, an der das Arbeitsgebiet verlassen wird. Vorsicht neue BFH. Reisekosten Inhalt 1 Allgemeines 2 Die erste Tätigkeitsstätte 2.1 Bedeutung 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung 2.3 Zuordnung durch den Arbeitgeber 2.4 Quantitative Zuordnungskriterien 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete 3 Fahrtkosten 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs 4 Verpflegungsmehraufwand 4.1 Höhe der Pauschalen 4.2. Schlagwort: Arbeitsgebiet. Veröffentlicht am 14.05.2018 28.03.2019. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet . Auf unseren Seiten wurde bereits darüber gesprochen, dass das Thema erste Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer sehr wichtig sein kann. Dies gilt insbesondere für die Berechnung von Fahrtkosten. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können in der Regel nur mit dem Ansetzen der. Nur wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom AG festgelegter Ort (Sammelpunkt, weiträumiges Gebiet) aufgesucht werden soll, sind diese Fahrten wie Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte zu behandeln (Entfernungskm steuerlich ansetzbar), Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten unverändert ebenso bei = Stewardess, Förster, bei Busfahrer od. Lkw-Fahrer, der jeden morgen.
Reisekosten im Sinne der Lohnsteuer-Richtli-nien sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitneh-mers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen ersten Tätigkeitsstätte entste-hen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernach Reisekosten der Arbeitnehmer die folgenden Grundsätze: II. Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit . 1. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a, Absatz 4 EStG a) Gesetzliche Definition erste Tätigkeitsstätte, § 9 Absatz 4 ESt Webinar: ' '' 'Stoffplan' ':' ' ' '' 'Erste Tätigkeitsstätte' '' ' ' '- Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung- Voraussetzung einer ortsfesten Einrichtung- Weiträumiges Arbeitsgebiet; Dienstwagenproblematik; Verpflegungsmehraufwendungen; Die Dreimonatsfrist; Mahlzeitengestellung; Übernachtungskosten; Reisenebenkosten; Auslandsreisen und ihre Besonderheiten; Gemischt veranlasste Reisen; Die Reisekostenabrechnung; Incentivereisen; Die doppelte Haushaltsführung - Berufliche Veranlassung und Kostenerstattung ; Berufliche Umzugskosten.
Weiträumiges Arbeitsgebiet; Titel aus . an. Verfahrensgang. FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07; BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09; Papierfundstellen. BFHE 230, 533; BB 2010, 2988 ; DB 2010, 2590; BStBl II 2012, 32; NZA-RR 2011, 144; nach Datum . nach Relevanz . Sortierung nach Datum nach Relevanz. Kontextvorschau beim Überfahren mit der Maus immer nur bei Klick auf . auch für künftige. Abgrenzung von Einsatzwechseltätigkeit zu einem weiträumigen Arbeitsgebiet i. Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate FG Brandenburg, 22.08.2000 - 6 K 394/00. Mehraufwendungen für Verpflegung wegen Auswärtstätigkeit eines Feldjägers. FG Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 K 145/01. Verpflegungsmehraufwand einer je nach Bedarf in. Das Praxishandbuch Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht ist die Grundlage, um alle Änderungen im Reisekosten- und Bewirtungsrecht sicher in die Praxis umzusetzen und steuerliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Es enthält einen kompletten Überblick über die zahlreichen Gesetzesänderungen, Richtlinien und einschlägigen Urteile und damit auch über sämtliche Neuregelungen - von.
Arbeitnehmer, die in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeiten, können ab 2014 Verpflegungsmehraufwand auch über die drei Monate hinaus geltend machen. Spezialfall 2 : Gegensätzlich zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet verhält es sich mit der Einsatzwechseltätigkeit , die vorliegt, wenn Arbeitnehmer an mehreren ortsfesten Einrichtungen des Arbeitgebers oder von Dritten tätig werden Streitig ist, ob der Beschäftigungsort eines Forstarbeiters in einem weiträumigen Waldgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes gilt und daher ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen und weiterer Fahrtkosten ausscheidet Mein ehemaliger Steuerberater sagte mit bei Abwesenheit über acht Stunden (tatsächlich sind es 12 Stunden Pro Tag) steht mir die Verpflegungspauschale von 12 Euro Pro Tag zu? Wenn ich diese jedoch mit dem Prozedere der weiträumigen Tätigkeitsbereiche Einsetze, hat das bei knapp 120 Tagen kaum Auswirkung auf den errechneten Wert. - und nein, mein Arbeitgeber Zahlt in dem Bereich nicht
Grundsätzlich führt ein weiträumiges Arbeitsgebiet zu einer einheitlichen Arbeitsstätte. Damit sind Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit in diesem weiträumigen Arbeitsgebiet nicht möglich. Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist nach dem BFH Urteil vom 14.06.2010 keine regelmäßige Arbeitsstätte. Ein ausgedehntes Waldgebiet eines Forstarbeiters kann deshalb zur Einsatzwechseltätigkeit führen, wonach. Der Kehrbezirk eines Schornsteinfegers als weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung stelle keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger als Bezirksschornsteinfeger in einem Kehrbezirk von ca. 12 qkm tätig. Im. 4 Für die Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebietes gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. 5. notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. 2 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält. Bemessungsgrundlage ist der Betrag der Verpflegungspauschale für eine 24-stündige Abwesenheit (€ 24,00; vgl. Beispiel unten zu den Übernachtungskosten, Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen um Frühstück, Mittag- und Abendessen). Die Kürzungsregelung gilt auch bei Geschäfts- oder Arbeitsessen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Bei Belohnungsessen erfolgt keine Kürzung (denn diese sind mit dem vollen geldwerten Vorteil der Besteuerung zu unterwerfen). Die Kürzungsregelung. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet statt erster Tätigkeitsstätte. Aus finanzieller Hinsicht wäre es für Sie jedoch besser, wenn Ihr Arbeitgeber in diesem Fall keine erste Tätigkeitsstätte festlegen würde. Dann könnten Sie jede Fahrt zum Bahnhof, Busdepot, Flughafen oder Hafen als Auswärtstätigkeit abrechnen. Das gilt auch für Außendienstmitarbeiter beziehungsweise Vertriebsmitarbeiter. Diese haben oft ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet und somit keine erste Tätigkeitsstätte
Verpflegungsmehraufwand von 12 € geltend machen, da er sich mehr als acht Stunden außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Hinweis Auch ein Zugbegleiter, der arbeitstäglich am Betriebssitz des Arbeitgebers Unterlagen entgegennimmt und nach Dienstende dort die während des Zugbetriebs erwirtschafteten Einnahmen einzahlt Nur Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebietes stellen Reisekosten dar. Für Fahrten von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang zum Tätigkeitsgebiet gelten die Entfernungspauschale bzw. die Regelungen bei Nutzung eines Firmenwagens entsprechend (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG) In einem weiträumigen Arbeitsgebiet werden z. B. Zeitungszusteller, Hafenarbeiter und Forstarbeiter tätig. Deren Tätigkeitsbilder haben gemeinsam, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche zu verrichten ist. Da die erste Tätigkeitsstätte im Reisekostenrecht ab 2014 die Beschäftigung an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung voraussetzt, kann der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte begründen. 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete. 3 Fahrtkosten . 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel. 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs. 4 Verpflegungsmehraufwand. 4.1 Höhe der Pauschalen. 4.2 Dreimonatsfrist. 4.3 Kürzung der Pauschalen. 5 Übernachtungskosten. 6 Reisenebenkosten. 7 Arbeitgeber erstattet Reisekosten. 8 Gemischt veranlasste Reisen. 9 Was umsatzsteuerlich zu. Im Rahmen seiner Gewinnermittlung machte er sowohl Verpflegungsmehraufwendungen als auch Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit der Begründung geltend, sein Kehrbezirk stelle als weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Das Finanzamt ließ lediglich die Fahrtkosten im Rahmen der.
Der Einsatz an verschiedenen Stellen innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebietes ist keine Einsatz-Wechseltätigkeit. Steuerfreier Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen-Pausbeträge) Trotz der o.a. verschiedenen Definitionen von Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatz-Wechseltätigkeit unterscheidet sich die Höhe der steuerfrei zahlbaren Spesensätze nicht mehr voneinander. Es. Tabelle 2: Auslandsreisen (Verpflegungsmehraufwand/ Übernachtung ab 1. Januar 2009) 8 Tabelle 3: Kürzung der Verpflegungspauschbeträge 11 Tabelle 4: Gesamtübersicht abziehbare Reisekosten 12 Tabelle 5: Gesamtübersicht steuerfreier Reisekostenersatz 13 Tabelle 6: Pausch-und Schätzbeträge bei Fahrzeugen 1
Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte (BFH, Urteil v. 17.6.2010 - VI R 20/09; veröffentlicht am 24.11.2010).Sachverhalt: Streitig war, ob der Beschäftigungsort eines Forstarbeiters in einem weiträumigen Waldgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH vom 09.06.2011 das häusliche Arbeitszimmer keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr sein kann
Reisekosten 2014 Inhalt 1 Allgemeines 2 Die erste Tätigkeitsstätte 2.1 Bedeutung 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung 2.3 Zuordnung durch Arbeitgeber 2.4 Quantitative Zu ordnungskriterien 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete 3 Fahrtkosten 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs 4 Verpflegungsmehraufwand 4.1 Höhe der Pauschalen 4.2. Bei mehrtätigen Dienstreisen wird jetzt für den An- und Abreisetag ein Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12 Euro gestattet, ohne die Dauer der Abwesenheit zu beachten. Diese Regelung gilt, wenn der Arbeitnehmer an diesem oder am vorherigen Tag außerhalb seiner Wohnung nächtigt (§9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG). Wer über Mitternacht eines Kalendertages in beruflichem Sinne unterwegs ist. Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Gründe. 1. I. Streitig ist, ob der Beschäftigungsort eines Forstarbeiters in einem weiträumigen Waldgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Tätigkeitsstätte | Zuordnung | Hafengelände. Im letzten Urteil der fünf Entscheidungen des BFH zur ersten Tätigkeitsstätte entschied dieser am 11.04.2019 (Az. VI R 36/16) zur ersten Tätigkeitsstätte eines Gesamthafenmitarbeiters, der auf dem Gelände des Hamburger Hafen tätig war.. Hier stellte sich auch die Frage, ob der Hamburger Hafen als weiträumiges Tätigkeitsgebiet zu.
weiträumigen Arbeitsgebiet. Dies sind beispielsweise Hafen-, Wald-, Zustell- oder Ablesegebiete, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten auf einer Fläche und nicht innerhalb von betrieblichen Einrichtungen verrichtet. Dort können bis zu dem Punkt, an dem der Arbeitnehmer das weiträumige Gebiet betritt, lediglich die Entfernungspauschale gelten gemacht werden, sonstige Reisekosten jedoch nicht. 11 Reisekosten 11.1 Grundlagen Im Rahmen der Reisekosten abrechnung sind folgende Punkte zu beach - ten: •• Alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen der Rei-sekostenerstattung zahlt, ist nach §3 Nr.13 bzw. 16 EStG steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn, soweit die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Es sollte daher zuerst geprüft werden, in welcher. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist seit der Reisekostenreform im Jahr 2014 keine erste Tätigkeitsstätte mehr. Ein solches liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleis- tung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer orts-festen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbun-denen Unternehmens oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt. 2.5 Sammelpunkte und weiträumige Arbeitsgebiete. 3 Fahrtkosten. 3.1 Nutzung öffentlicher Beförderungsmittel. 3.2 Nutzung des privaten Fahrzeugs. 4 Verpflegungsmehraufwand. 4.1 Höhe der Pauschalen. 4.2 Dreimonatsfris
Was ist bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet absetzbar? Sind Sie in einem weiträumigen Arbeitsgebiet (z. B. Werks-, Messe-, Kasernen-, Flughafen-, Werftgelände) tätig, ist die Frage, ob das ganze Areal als erste Tätigkeitsstätte gilt oder ob Sie an mehreren Arbeitsstätten tätig sind und folglich eine Auswärtstätigkeit ausüben Reisekosten in die Zeile 50 der Anlage N zur Steuererklärung ein. In die Zeile 33 der Anlage N müssen auch Arbeitnehmer ihre Fahrten mit der Entfernungspauschale abrechnen, die in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig sind. Das betrifft beispielsweise Forstarbei-ter oder Postzusteller. Die Entfernungspauschale gilt jedoch nur bis zum Beginn des weiträumigen Arbeitsgebietes. Wer innerhalb. Reisekosten sind Aufwendungen, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Bei der Frage wie diese Kosten steuerlich zu behandeln sind, gibt es häufig Unsicherheiten. In diesem Mandanten-Merkblatt zeigen wir Ihnen anhand kurzer Erläuterungen und praktischer Tipps den richtigen Umgang mit diesen Kosten auf. I. Generelles zu Reisekosten Reisekosten eines Arbeitnehmers sind. Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht von Norma Kapitz (ISBN 978-3-86586-949-4) - lehmanns.d