Das heißt, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wichtig: Das gilt auch für junge Volljährige, die noch zur Schule gehen und im Haushalt eines Elternteils leben. Auch für sie sind beide Eltern barunterhaltspflichtig Verlangt das volljährige Kind erstmalig Ausbildungsunterhalt von einem seiner beiden Elternteile, hat es nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich auch die Haftungsanteile gemäß § BGB § 1606 Abs. BGB § 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB - und damit das beiderseitige Elterneinkommen - darzulegen und zu beweisen (allgemeine Meinung) Fallgruppe 2
Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig den vollen Kindesunterhalt zahlt Eigentlich eine runde Sache: Ein Vater übernimmt aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind. Die Mutter des Kindes verlangt dennoch Auskunft über seine Einkünfte Auskunftspflichten bei Kindesunterhalt Um den Bedarf des Kindesunterhalts und etwaige Haftungsanteile von Unterhaltspflichtigen zu berechnen, sind genau Kenntnisse des Einkommens und des Vermögens der Beteiligten notwendig. Eine Auskunftspflicht beim Unterhalt hierüber ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 BGB. I. Inhalt der Auskunf
Das Wichtigste in Kürze Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen - bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch: Stipendien, Bafög, Kindergeld Gemäß § 1606 Abs. 1 BGB sind Verwandte verpflichtet, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen, soweit dies zur Feststellung des Unterhalts erforderlich ist. Dies gilt im Verhältnis zu Ihrer Tochter auch für Tatsachen, die den Unterhaltsanspruch entfallen lassen können, wie etwa das Nichtbesuchen der Schule, bzw. das Ihre Tochter möglicherweise nicht mehr im Haushalt eines Elternteils wohnt
Sie haben Recht in der Annahme, dass Sie insbesondere bei berechtigten Zweifeln hinsichtlich der Frage, ob überhaupt noch ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, einen Anspruch auf Nachweis dieser anspruchsbegründenden Tatsache haben. Der Unterhaltsanspruch Ihrer volljährigen Tochter setzt das Bestehen von Schul- oder Berufsausbildung voraus Ist das volljährige Kind privilegiert, beträgt der monatliche notwendige Eigenbedarf des erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen 1.160 EUR und des nicht erwerbstätigen Pflichtigen 960 EUR. Ist das Kind nicht privilegiert, beläuft sich der monatliche angemessene Eigenbedarf des Pflichtigen auf 1.400 EUR Aber auch volljährige Kinder können einen solchen Anspruch haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren worden ist und aus erster oder zweiter Ehe stammt [ LG Coburg,.. Auskunftsanspruch beim Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes. Ist das Kind volljährig, steht ihm ein Auskunftsanspruch gegen beide Elternteile zu. Beide Elternteile sind grundsätzlich gleichermaßen unterhaltspflichtig. Das volljährige Kind kann also beide Elternteile um Auskunft ersuchen. Auskunftsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kind
Das Kind hat einen Auskunftsanspruch gegenüber beiden Elternteilen. Bei volljährigen Kindern ist die Grundlage für den Unterhaltsbedarf das zusammenaddierte Nettoeinkommen beider Eltern. Das gilt jedenfalls für Kinder, die sich volljährig in einer Berufsausbildung befinden Um die Höhe Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt feststellen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen anhand einer geordneten schriftlichen und unterzeichneten Zusammenstellung erteilen Die Veränderungen im Unterhaltsanspruch des Kindes treten mit dem Tag der Volljährigkeit ein; nicht erst Ende des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. § > 1612a Abs.3 BGB bezieht sich nur auf den > Minderjährigenunterhalt. Der Volljährigenunterhalt beginnt also mit dem 18
Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung unterhaltsberechtigt. Die Ausbildungsvergütung wird allerdings auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. Abziehen dürfen Azubis Fahrtkosten und eine Ausbildungspauschale von 100 Euro monatlich Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Beurteilung von Unterhaltspflichten zwischen privilegierten und nicht privilegierten Kindern. Volljährige Kinder sind grundsätzlich nicht privilegiert den Kindesunterhalt (Auskunft zwischen des Elternteilen): Eine Auskunftspflicht der Eltern untereinander besteht beim Kindesunterhalt, der von beiden Elternteilen erbracht werden muss. Für das volljährige Kind (= privilegiertes volljähriges Kind und nicht privilegiertes volljähriges Kind) sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig
Auskunftspflicht der Kinder: Umgekehrt sind aber auch die Kinder zu einer Auskunft verpflichtet. Um den Unterhaltsanspruch der Eltern berechnen zu können, benötigt das Sozialamt einen detaillierten Einblick in ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ggf. auch die des Ehepartners. Was ist zu tun, wenn bisher Unterhalt bezahlt werden. Wenn ein volljähriges Kind von einem Elternteil Unterhalt fordert, hat dieser Elternteil im Gegenzug eigenständige Auskunftsansprüche gegen das Kind. Die Auskünfte des Kindes gem. § 1605 BGB müssen auch Angaben zum Familienunterhalt des anderen Elternteils (i. d. R. die Mutter) gegen seinen neuen Ehegatten enthalten, da diese den Zahlungsanspruch des Kindes mittelbar beeinflussen können Wohnt das Kind noch zu Hause, orientieren sich die Unterhaltszahlungen an der Düsseldorfer Tabelle und liegen - je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder - für Volljährige zwischen 530 und 848 Euro monatlich . Allerdings müssen Eltern diesen Betrag nicht bar auszahlen, sondern können stattdessen Unterkunft und Essen stellen und nur ein Taschengeld geben. In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BG
Volljährige Kinder. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen gewertet und voll auf den Unterhalt angerechnet. Macht das volljährige Kind eine Lehre und bezieht es eine Ausbildungsvergütung, wird diese ebenfalls komplett auf den von den Eltern zu leistenden Unterhaltsbetrag angerechnet. Es wird aber ein ausbildungsbedingter. Um seine Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, hat ein Kind einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen beide Elternteile hinsichtlich deren Einkommen (§ 1605 BGB). Damit sich ein Elternteil verteidigen kann, muss er aber die Einkommensverhältnisse des jeweils anderen kennen Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig den vollen Kindesunterhalt zahlt Eigentlich eine runde Sache: Ein Vater übernimmt aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind. Die mehr » Übersicht speziell zum Unterhalt für volljährige Kinde
Auch ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch auf Unterhalt, solange seine eigenen Einkünfte für die Lebenshaltung ausreichen oder wenn der unterhaltpflichtige Elternteil bedürftig ist. Allerdings wird vom volljährigen Kind verlangt, dass es nicht grundlos seinen Unterhalt nicht selbst aufbringt Auskunftsanspruch des Kindes Gem. § 1605 BGB hat das Kind einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Auf Antrag ist der Auskunftsanspruch hinsichtlich seiner Vollständigkeit und Richtigkeit durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu bekräftigen Zum Unterhalt volljähriger Kinder gibt es eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Die Strukturen des Kindesunterhalts für volljährige Kinder und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte finden Sie im ISUV-Merkblatt 22. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 22, Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder Der Unterhaltpflichtige.
Die Jobcenter sind berechtigt, von Personen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen, die Leistungsbeziehern Unterhalt schulden, es besteht insoweit eine Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht unterliegt allerdings auch Beschränkungen Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Bedarf des Anspruchstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Es besteht daher, wie bei anderen Unterhaltsansprüchen auch, für jeden Beteiligten grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Auskünfte sind auch zu belegen. Weite Unterhalt ab 18: Privilegierte und nicht privilegierte volljährige Kinder. Wenn man den Unterhalt ab 18 berechnen möchte, muss man mehrere Faktoren im Blick haben. Grundsätzlich gilt, dass Eltern dem volljährigen Kind Unterhalt schulden, sofern dieses in der Ausbildung oder im Studium ist. Sollte das der Fall sein, müssen die Eltern. Beim volljährigen Kind kann in der Regel der Elternteil den Unterhalt bestimmen, der vom Kind auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen wird. Wird vom Unterhaltspflichtigen der gesamte Unterhalt angeboten (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld, etc.), sind unterhaltsberechtigte Belange des Kindes nur in Ausnahmefällen beeinträchtigt. Dies z.B. etwa dann, wenn das Kind bisher. Unterhaltsgläubiger (minderjährige Kinder, volljährige Kinder, Frauen und Männer aus erster Ehe) sind bei der Geltendmachung und Berechnung ihrer Unterhaltsansprüche auf die Auskunft des..
Sie können dann für die Vergangenheit Unterhalt ab dem Zeitpunkt verlangen, ab dem Sie den Unterhaltspflichtigen aufgefordert haben, über sein Einkommen und über sein Vermögen Auskunft zu erteilen. Der Unterhalt kann dann ab dem 1. des Monats verlangt werden, in dem die Auskunft angefordert worden ist. Wir empfehlen, für die Abfassung dieses Auskunftsschreibens professionelle juristische. Die Auskunft muss der unterhaltspflichtige Elternteil Ihnen persönlich geben, denn Sie vertreten als Volljähriger Ihre Ansprüche allein. Das Jugendamt kann an Hand der Unterlagen ermitteln, welcher Unterhalt angemessen ist. Wie sichere ich ab, dass der unterhaltspflichtige Elternteil auch künftig immer zahlen muss Pflicht der Eltern Eltern sind - als Verwandte in gerader Linie - nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung, also auch während eines Studiums, Unterhalt zu zahlen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kinder neben dem Studium nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können volljährige Kinder sind für ihre Bedürftigkeit in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Dazu zählen insbesondere Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigungen sowie vollständige Auskünfte über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die der Eltern. Ansonsten haben sie keinen Unterhaltsanspruch Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur Anspruch auf . eine Ausbildung / ein Studium und nicht auf mehrere. Haben Eltern ihrem Kind eineden Begabungen und Fähigkeiten sowie dem Leistungswillen entsprechende Ausbildung / Studium finanziert, haben sie ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllt. Davon gibt es Ausnahmen, die an besondere Voraussetzungen geknüpft sind (Auskünfte hierzu bei Ihrem.
Wenn volljährige Kinder mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wird das Vermögen ihrer Eltern seit 1.1.2020 nicht mehr berücksichtigt. Bei Leistungen der Sozialhilfe müssen Eltern nur Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € haben Unterhaltsgläubiger (minderjährige Kinder, volljährige Kinder, Frauen und Männer aus erster Ehe) sind bei der Geltendmachung und Berechnung ihrer Unterhaltsansprüche auf die Auskunft des Unterhaltsschuldners angewiesen, daher dieser Auskunftsanspruch auch gesetzlich verankert und zur Not selbstständig einklagbar ist Lebensjahr Unterhalt zahlen oder ein volljähriges Kind habe Anspruch darauf, sich eine Auszeit zu gönnen oder die Eltern müssten Work and Travel in Australien finanzieren. Das ist nicht der Fall. Ein Volljähriger, der sich nicht in einer Ausbildung befindet, muss für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Umgekehrt bedeutet das, dass ein Unterhaltsanspruch nur dann besteht.
Unterhalt für volljährige Kinder - vor Gericht beantragen Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen. Kommen Ihre Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie gegen sie vor Gericht einen entsprechenden Antrag stellen Kindesunterhalt für volljährige Kinder Bei volljährigen Kindern ist die Rechtslage eine andere. Diese müssen nämlich ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass eine gesunde volljährige Person dazu im Stande ist. Anders gesagt: Wer erwerbsfähig ist, muss einer Erwerbstätigkeit nachgehen (1) 1 Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2 Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3 Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden
Unterhalt für volljährige Kinder. Bei volljährigen Kindern sind in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes in der Regel drei Gruppen relevant: - Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen und zur Schule gehen. - Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen und sich in einer Berufsausbildung befinden-Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt haben. Kindesunterhalt muß für minderjährige Kinder und für volljährige unverheiratete Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden, gezahlt werden. Hinweis: Der Kindesunterhalt wird gezahlt, egal ob die Kinder ehelich oder nicht nicht-ehelich geboren wurden. Um den Kindesunterhalt zu berechnen, benötigt man die Einkommensnachweise Aufgrund der immer gegebenen Bedürftigkeit minderjähriger Kinder und privilegierter Volljähriger ist deren Unterhalt immer rechtlich abgesichert. Der Ehepartner, bei dem die Kinder nicht leben, hat die unbedingte Verpflichtung, den Unterhalt zu zahlen, wenn seine persönliche und wirtschaftliche Situation dies zulässt. Er unterliegt in dieser Beziehung, also dem Kindesunterhalt, einer. Kann ein volljähriges Kind, das sich noch in der Ausbildung befindet, einfach von Zuhause ausziehen und den vollen Barunterhalt verlangen? Es kommt darauf an, würde der Jurist antworten. Generell können unterhaltspflichtige Eltern gem. § 1612 Abs. 2 BGB selbst bestimmen, in welcher Form sie Unterhalt gewähren Dies gilt grundsätzlich auch bei volljährigen Kindern. Allerdings ist beim Unterhalt für volljährige Kinder kein so strenger Maßstab wie bei der Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern anzulegen
1. für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger, oder die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen, während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war Der Auskunftsanspruch kann alle zwei Jahre für jeden Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden. Soweit der Unterhaltsverpflichtete jedoch Auskunft erteilt hat, kann er normalerweise erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut auf Auskunft in Anspruch genommen werden. Solange gilt die Unterhalsberechnung der letzten erteilten Auskunft
Unterhaltsvorschuss gibt es dann, wenn ihr Kind keinen Unterhalt bekommt. Er wird höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Er beträgt für Kinder bis fünf Jahre monatlich bis zu 174 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 232 Euro. Ihr Einkommen als alleinerziehendes Elternteil ist dabei unerheblich. Für Kinder von 12-17 Jahren besteht ein Anspruch auf. (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreichen. § 1603
Grundsätzlich haben minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern immer einen Anspruch auf Unterhalt - bei volljährigen Kindern kommt es darauf an, ob sie sich beispielsweise in Ausbildung etc. befinden. Hierbei ist der nicht betreuende Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, soweit er finanziell leistungsfähig ist Artikel Schufa-Auskunft bei der Postbank Artikel Kontoeröffnung per Videolegitimation Können Eltern den Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung nicht leisten, besteht die Möglichtkeit, einen Antrag auf BAföG zu stellen. Das Kindergeld steht dem volljährigen Kind zu und verringert den Anspruch auf Unterhalt ab 18 Jahren. Unterhalt ab 18 nach Scheidung der Eltern. Bei.
Wird die Auskunft über eine ordnungsgemäße Ausbildung nachträglich erteilt, muss der Unterhalt nachgezahlt werden. Höhe des Unterhaltsanspruches . Grundsätzlich sind beide Eltern anteilig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Wohnt das volljährige Kind bei einem Elternteil, gilt die vierte Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Hat es dagegen eine eigene Wohnung, gilt in der Regel ein. Unterhalts-Regelung für volljährige Kinder. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird nicht mehr zwischen Natural- und Barunterhalt unterschieden. Beide Eltern sind jetzt anteilig zur Unterhaltszahlung in Geldform verpflichtet. Die entsprechende Höhe der Zahlungen orientiert sich am Einkommen. Treffen folgende vier Kriterien auf das volljährige Kind zu, sind die.
Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, haben Sie das Recht, die Festsetzung des Unterhalts durch das Gericht zu beantragen. Eine Altersgrenze, ab der Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr schulden, gibt es nicht. Allgemein haben die Eltern bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung für den Unterhalt. Doch auch für volljährige Kinder besteht der Anspruch auf diese Beiträge. Dafür muss sich das Kind in einem Ausbildungsverhältnis befinden und darf die Altershöchstgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben. Ebenfalls kannst du Kindergeld weiterhin erhalten, wenn dein volljähriges Kind einen der folgenden Dienste ausübt Gegenüber den anderen volljährigen Kindern liegt der angemessene Selbstbehalt bei mindestens 1.300 Euro monatlich. Der angemessene Selbstunterhalt gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten beläuft sich auf 1.200 Euro monatlich, wobei es keine Rolle spielt, ob der Pflichtige erwerbstätig ist oder nicht. Unterhaltsrangfolge: Wer zuerst Unterhalt erhält. Im.
Eltern für ihre volljährigen Kinder und umgekehrt die Mutter oder der Vater bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes. Die Unterhaltspflicht der Mutter gegenüber besteht im Rahmen des Mutterschutzes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung gehört: Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im September und Oktober 2020, gemeinsam mit dem laufenden Kindergeld. Was bedeutet das für den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bei getrennt lebenden Eltern des Kindes im vereinfachten Verfahren auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden. Das Gericht teilt Ihnen auf der folgenden Seite 2 mit, in welcher Höhe nach dem Antrag der Unterhalt festgesetzt werden kann und was Sie in dem Verfahren beachten müssen
Beim Volljährigen Anrechnung des kompletten Ausbildungsgehaltes. Die um die Pauschale bzw. um die Fahrtkosten gekürzte Ausbildungsvergütung ist auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes in voller Höhe bedarfsdeckend anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels. Da es auf unserer Seite vor allem um Studierende geht, ist nur der Unterhalt für volljährige unverheiratete Kinder das Thema. Die hier geltenden Regeln weichen teilweise von denen für Minderjährige ab. Wichtig vor allem: Das im Gesetz verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern ( § 1618a BGB ) kommt hier besonders zum Tragen
Der Unterhalt für ein volljähriges Kind wird anders berechnet als der Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind. Zwar gilt für beide die Düsseldorfer Tabelle. Ab Volljährigkeit zählt nicht nur das Einkommen eines Elternteils, sondern das Einkommen beider Elternteile. Näheres dazu findest Du in unserem Ratgebe Sobald die Kinder volljährig sind, haben beide Elternteile jeweils einen Anteil am Unterhalt zu zahlen. Viele Eltern meinen, Vater und Mutter hätten jeweils die Hälfte des Kindesunterhalt zu zahlen. Das ist nicht richtig: Den Unterhaltsbedarf des Kindes haben beide Elternteile in dem Anteil zu tragen, der dem Verhältnis ihrer sogenannten verteilungsfähigen Einkommen entspricht. Die. Wenn es beispielsweise um Unterhalt für ein minderjähriges Kind geht, wird üblicherweise der erziehende Elternteil aktiv. Alleinerziehende können im Bedarfsfall auch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Die Behörde wird dann ihrerseits an den Unterhaltspflichtigen herantreten und den Unterhalt einfordern. Ein weiterer Sonderfall ist der Elternunterhalt. Hierbei meldet sich das.